Interimsprothese
Interimsprothese - auch Übergangsprothese oder provisorische Prothese
genannt - dient als Ersatz nicht vorhandener Zähne und soll den Zeitraum
zwischen der Zahnentfernung und der endgültigen Versorgung überbrücken.
Diese Zeit ist zur Wundheilung bzw. zur Einheilung des Zahnimplantats
und zur Herstellung der endgültigen Prothese notwendig.
Interimsprothesen zielen eher auf eine Verbesserung der Kosmetik und
Sprachbildung ab als auf den Erhalt des Kauvermögens, können aber auch
dazu dienen, entstandene Zahnlücken offen zuhalten und damit ein Kippen
der Nachbarzähne zu vermeiden.
Bei der Planung einer implantologischen Maßnahme sollte schon im Vorfeld mit dem Patienten abgeklärt werden, ob vor der endgültigen prothetischen eine solche provisorische Versorgung zum Schließen der Zahnlücke bzw. Zahnlücken erfolgen soll.
Interimsprothese sind ist in aller Regel einfach konstruiert und im Wesentlichen bestehen sie aus einer Kunststoffbasis, den zu ersetzenden Zähnen und aus Stahldraht gebogenen Halteelementen. Hierbei handelt es sich entweder um einfache Prothesen mit Kunststoffzähnen und gebogenen Klammern oder um Modellgussprothesen mit passgenauen, gegossenen Klammern. In der Regel werden letztere nach dem chirurgischen Eingriff auf einem Gipsmodell erstellt, das anhand der Kieferabformung angefertigt wurde.
Da die einfache, nicht abgestützte Konstruktion der Interimsprothesen bei längerer Tragedauer den Kieferknochen beeinträchtigen kann und die einfachen Halteelemente zu Schädigungen der benachbarten Haltezähne führen können, sollte das Provisorium nicht länger als erforderlich getragen werden.
Jedoch kann eine provisorische festsitzende Kunststoffbrücke für die gesamte Einheilzeit und hiermit mehrere Monate eingesetzt werden, wenn die an die Lücke angrenzenden Nachbarzähne ohnehin später überkront werden. Um die Einheilung des Implantats nicht zu gefährden, sollte für gewöhnlich darauf geachtet werden, dass die Interimsprothese nicht direkt auf der Schleimhaut aufliegt.
Bei der Planung einer implantologischen Maßnahme sollte schon im Vorfeld mit dem Patienten abgeklärt werden, ob vor der endgültigen prothetischen eine solche provisorische Versorgung zum Schließen der Zahnlücke bzw. Zahnlücken erfolgen soll.
Interimsprothese sind ist in aller Regel einfach konstruiert und im Wesentlichen bestehen sie aus einer Kunststoffbasis, den zu ersetzenden Zähnen und aus Stahldraht gebogenen Halteelementen. Hierbei handelt es sich entweder um einfache Prothesen mit Kunststoffzähnen und gebogenen Klammern oder um Modellgussprothesen mit passgenauen, gegossenen Klammern. In der Regel werden letztere nach dem chirurgischen Eingriff auf einem Gipsmodell erstellt, das anhand der Kieferabformung angefertigt wurde.
Da die einfache, nicht abgestützte Konstruktion der Interimsprothesen bei längerer Tragedauer den Kieferknochen beeinträchtigen kann und die einfachen Halteelemente zu Schädigungen der benachbarten Haltezähne führen können, sollte das Provisorium nicht länger als erforderlich getragen werden.
Jedoch kann eine provisorische festsitzende Kunststoffbrücke für die gesamte Einheilzeit und hiermit mehrere Monate eingesetzt werden, wenn die an die Lücke angrenzenden Nachbarzähne ohnehin später überkront werden. Um die Einheilung des Implantats nicht zu gefährden, sollte für gewöhnlich darauf geachtet werden, dass die Interimsprothese nicht direkt auf der Schleimhaut aufliegt.