Röntgenanalyse
Sowohl das vorhandene Knochenangebot kann durch die Röntgenanalyse
beurteilt sowie auch die Implantatachsen können festgelegt werden. Des
weiteren lassen sich pathologische Veränderungen im Knochenbereich der
Restbezahnung oder eventuelle unklare Strukturen sowie gegebenenfalls
noch vorhandene Wurzelreste oder verlagerte Zähne erkennen.
An Hand eines Einzelbildes oder Fernröntgensseitenbildes, einer Panoramaschichtaufnahme, auch Orthopantomogramm (OPG) genannt, einer Spiraltomographie oder eines Computertomogramms erfolgt dann die Röntgenanalyse.
Das Orthopantomogramm ermöglicht ein Panoramabild des Kiefers sowohl des vertikalen Knochenangebotes im Implantatbereich und in Folge dessen Erkenntnisse über den Platzbedarf in Längsrichtung des Kiefers zur Bestimmung der erforderlichen Anzahl an Implantaten. Das sogenannte OPG berücksichtigt in der Regel einen Vergrößerungsfaktor von 1:1,25 bis 1:1,3.
Es sollte grundsätzlich eine Knochenzone von 2 bis 3 Millimetern zwischen zwei nebeneinander liegenden Implantaten sowie von 1,5 bis 2 Millimetern zwischen dem Implantat und der Nachbarzahnwurzel eingehalten werden. Mit Hilfe des OPG´s kann die passende Implantatslänge genau bestimmt werden, wenn eine transparente Implantatschablone mit dem Vergrößerungsfaktor des Röntgengerätes benutzt wird.
Eine genaue Implantatplanung wird durch Bildbearbeitungsprogramme am Computer anhand von digitalen Röntgenbildern ermöglicht. Im Gegensatz dazu eignen sich keine Übersichtsaufnahmen, um die Knochenbreite zu bestimmen.
An Hand eines Einzelbildes oder Fernröntgensseitenbildes, einer Panoramaschichtaufnahme, auch Orthopantomogramm (OPG) genannt, einer Spiraltomographie oder eines Computertomogramms erfolgt dann die Röntgenanalyse.
Das Orthopantomogramm ermöglicht ein Panoramabild des Kiefers sowohl des vertikalen Knochenangebotes im Implantatbereich und in Folge dessen Erkenntnisse über den Platzbedarf in Längsrichtung des Kiefers zur Bestimmung der erforderlichen Anzahl an Implantaten. Das sogenannte OPG berücksichtigt in der Regel einen Vergrößerungsfaktor von 1:1,25 bis 1:1,3.
Es sollte grundsätzlich eine Knochenzone von 2 bis 3 Millimetern zwischen zwei nebeneinander liegenden Implantaten sowie von 1,5 bis 2 Millimetern zwischen dem Implantat und der Nachbarzahnwurzel eingehalten werden. Mit Hilfe des OPG´s kann die passende Implantatslänge genau bestimmt werden, wenn eine transparente Implantatschablone mit dem Vergrößerungsfaktor des Röntgengerätes benutzt wird.
Eine genaue Implantatplanung wird durch Bildbearbeitungsprogramme am Computer anhand von digitalen Röntgenbildern ermöglicht. Im Gegensatz dazu eignen sich keine Übersichtsaufnahmen, um die Knochenbreite zu bestimmen.